Nun hat er sein erstes Urteil: 65 Tagessätze zu 15 EUR oder 65 Tage Knast oder die Umwandlung in 65 Tage gemeinnützige Arbeit wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik und Aufruf zu Straftaten. Alle drei Möglichkeiten dürften Winfried Sobottka nicht passen, denn weder hat er das Geld noch dürfte ihm die Aussicht auf die JVA gefallen – und Arbeiten liegt ihm sowieso fern.
Es war ein skurriler Auftritt des Angeklagten. Zur Belustigung aller Prozeßbeteiligten versuchte er, den Gerichtssaal zur propagandistischen Bühne zu machen. Ein laienhafter Befangenheisantrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt und nach kurzer Beratung erging das Urteil, gegen das Sobottka natürlich Rechtsmittel einlegen will. Ob das so eine gute Idee ist, wird sich herausstellen, denn angesichts der Vielzahl von Strafanzeigen, wegen derer derzeit gegen ihn ermittelt wird, werden sich die Berufungsrichter am Dortmunder Landgericht in Ihrem Urteil sicherlich nicht zu mehr Milde umstimmen lassen.
Die Erscheinung des Angeklagten beschreiben Prozeßbeobachter als ungepflegt. Dicklick und mit schlechten Zähnen, dazu überaus ängstlich. Als ein Zuschauer, den Sobottka in seinem Forum mehrmals mit Mord und Gewalt bedrohte, auf diesen zukam, wurde er sichtlich nervös; seine Gesichtsfarbe wurde deutlich weiß. Winfried Sobottka ist also erwartungsgemäß alles andere als der mutige Hexenjäger, der imaginäre Satanisten “zu Hackfleisch” verarbeiten kann – er ist nichts weiteres als ein Feigling, der sich im Internet eine große Klappe leistet.
Noch während der Urteilsverkündung und beim Verlassen des Gerichts beging Sobottka übrigens erneut Straftaten – man wird sich also noch auf viele Fortsetzungen freuen dürfen