Es wird enger für Winfried Sobottka. Dutzende Strafverfahren, von der Polizei angesetzte psychiatrische Untersuchungen und nun auch eine psychologische Begutachtung durch die ARGE zur Überprüfung von einzuleitenden Sanktionen. Sobottka empfängt Arbeitslosengeld II (Hartz 4), weigert sich aber standhaft, den Bedingungen, die an den Bezug geknüpft sind, nachzukommen – gerne mit Hinweis auf die „satanistische Bedrohung“, die wie ein imaginäres Damoklesschwert über ihm schweben würde. Insofern ist es korrekt, dass die ARGE annimmt, dass bei Sobottka eventuell psychologische/psychiatrische Defizite vorliegen und das überprüfen will.
23. Mai 2007
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